EU AI Act 2025: KI-Schulungspflicht für Mitarbeiter:innen

Der EU AI Act stellt Unternehmen, Agenturen und Marketingabteilungen vor viele offene Fragen. Immer wieder erhalten wir Anfragen, wie sich die neue KI-Verordnung der EU auf die Arbeit in Marketingabteilungen und Agenturen auswirkt.

Prompting by Awed, rendering by Midjourney

Muss ich KI-generierten Content kennzeichnen? Kann ich einen Werbefilm nur mit KI entwickeln und veröffentlichen? Was bedeutet die Aussage, dass ich meine Mitarbeiter:innen schulen muss?

Das sind die häufigsten Fragen, die Agenturinhaber:innen und Marketing-Leads sich – und uns – stellen. Wir haben uns intensiv mit dem EU AI Act auseinandergesetzt und insbesondere die Paragraphen beleuchtet, die für den Kreativbereich und für das Marketing relevant sind. Diese betreffen vor allem die Themen “Transparenz über KI-generierte Inhalte” und die Schulungspflicht für Mitarbeitende.

In diesem Artikel setzen wir uns mit der KI-Verordnung, insbesondere dem Artikel 4 zur “KI-Kompetenz”, auseinander. Über die Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten schreiben wir im kommenden Artikel.


Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
— EU AI ACT, Art.4, KI-Kompetenz

Marketingabteilungen und Werbeagenturen müssen ab dem 2. Februar 2025 sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt, um die Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu erfüllen. Ein weitreichendere Beschreibung als den Artikel 4 (siehe oben) gibt es aber nicht. Was können also Unternehmen machen, um diese Pflicht zu erfüllen?

Frau mit laptop

Prompting by Awed, rendering by Midjourney

Bestandsaufnahme der KI-Systeme

Ein erster Schritt ist auf jeden Fall, sich mit den eingesetzten KI-Tools und -Anwendungen auseinanderzusetzen. Zugleich sollten Aufgaben, Bereiche und Arbeitsabläufe definiert werden, in denen KI zum Einsatz kommt. Daraus ergibt sich bereits der nächste Punkt:

Kompetenzanforderungen definieren

Aus den KI-Tools und den Anforderungen aus der täglichen Arbeit sollte eine Liste an spezifischen KI-Kompetenzen erstellt werden, die für den Umgang mit diesen Systemen erforderlich sind.

Schulungsprogramme entwickeln

Das Gesetz sieht vor, dass Schulungen auf die identifizierten Kompetenzanforderungen zugeschnitten werden sollen. Grundsätzlich sollte jede Schulung nicht nur technische und fachliche Fähigkeiten vermitteln, sondern auch über Ethik und Recht bezüglich des Einsatzes von KI aufklären.

Regelmäßige Weiterbildungen

Gerade bei einem schnelllebigen Thema wie KI ist es sinnvoll, ein kontinuierliches Fortbildungsprogramm zu implementieren, um mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Durch ein Angebot an Zertifizierungsprogrammen schaffen Unternehmen Anreize für ihre Mitarbeiter:innen, sich weiterzubilden.

Dokumentation und Überprüfungen

Aktuell sind weder die Dokumentationspflichten noch die überwachenden Behörden festgelegt. Umso sinnvoller ist es, genaue Aufzeichnungen über durchgeführte Schulungen und erworbene Kompetenzen zu führen, um sich frühzeitig abzusichern. Zusätzlich hilft es, regelmäßig zu überprüfen, ob die Kompetenzen der Mitarbeiter:innen noch zu den genutzten Tools passen – und umgekehrt.

Darüber hinaus gelten ab dem 2. August 2026 Transparenzverpflichtungen für KI-generierte Inhalte, Deepfakes und KI-generierte oder manipulierte Texte gelten. Hier haben Unternehmen also Zeit, sich intensiv auf diese Änderungen vorzubereiten.


Disclaimer: Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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EU AI Act: Kennzeichnung von KI-Content

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